Warum bringen wir heute das Thema Vorsorgevollmacht? Ganz einfach: Eine Vorsorgevollmacht ist die Antwort auf die Frage: „Wer entscheidet für mich, wenn ich es nicht mehr kann?“
Eine Vorsorgevollmacht ist eine rechtliche Vereinbarung, bei der eine Person (der Vollmachtgeber) einer anderen Person (dem Bevollmächtigten) die Vollmacht erteilt, in seinem Namen Entscheidungen zu treffen und rechtliche Angelegenheiten zu regeln. Diese Vollmacht tritt allerdings nur dann in Kraft, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage ist, selbstständig zu handeln.
Allerdings kann in einer Vorsorgevollmacht auch ein Zeitpunkt festgelegt werden, ab wann die Vollmacht in Kraft treten soll. Als Beispiel könnte man hier sagen, dass diese Vollmacht gültig wird, wenn ein Arzt die Geschäftsunfähigkeit bezeugt.
Was ist in einer Vorsorgevollmacht enthalten?
Hier sind einige typische Regelungen, die in einer Vorsorgevollmacht enthalten sein können:
- Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer: Die Vorsorgevollmacht muss klar definieren, wer die Vollmacht erteilt (Vollmachtgeber) und wer die Vollmacht erhält (Vollmachtnehmer). Der Vollmachtnehmer wird oft auch als Bevollmächtigter bezeichnet.
- Umfang der Vollmacht: Es sollte genau festgelegt werden, welche Befugnisse der Vollmachtnehmer hat. Dies kann die Regelung von finanziellen Angelegenheiten, Gesundheitsfürsorge, Vertretung gegenüber Behörden, Verwaltung von Eigentum usw. umfassen.
- Beginn und Ende der Vollmacht: Es muss festgelegt werden, unter welchen Umständen die Vorsorgevollmacht in Kraft tritt und wann sie endet. Dies kann beispielsweise durch eine ärztliche Bescheinigung über die Handlungsunfähigkeit des Vollmachtgebers erfolgen.
- Wünsche und Vorstellungen des Vollmachtgebers: Der Vollmachtgeber kann spezifische Anweisungen oder Wünsche für den Vollmachtnehmer festlegen. Dies kann medizinische Behandlungen, Pflegeentscheidungen, Wohnort oder andere persönliche Präferenzen betreffen.
- Ersatzvollmachtnehmer: Es ist ratsam, einen Ersatzvollmachtnehmer zu benennen, falls der ursprünglich bestimmte Vollmachtnehmer aus irgendeinem Grund nicht handlungsfähig ist.
- Haftung und Verantwortlichkeiten: Die Rechte, Pflichten und Haftungen des Vollmachtnehmers sollten klar definiert werden, um Missverständnisse oder Missbrauch zu vermeiden.
- Unterschriften und Zeugen: Die Vorsorgevollmacht muss ordnungsgemäß unterzeichnet und möglicherweise notariell beglaubigt werden, um ihre Gültigkeit sicherzustellen. Die Anwesenheit von Zeugen kann ebenfalls erforderlich sein.
Wer kann bevollmächtigt werden?
Bei einer Vorsorgevollmacht kann grundsätzlich jede volljährige und geschäftsfähige Person als Bevollmächtigter (auch Vollmachtnehmer genannt) eingesetzt werden. Es liegt im Ermessen des Vollmachtgebers, die Person seines Vertrauens zu bestimmen. Oft werden enge Familienmitglieder, Freunde oder Rechtsanwälte als Bevollmächtigte benannt.
Es ist wichtig, dass der Bevollmächtigte zuverlässig, vertrauenswürdig und in der Lage ist, die Verantwortung zu tragen, die mit der Vorsorgevollmacht verbunden ist.
Wann ist eine Vorsorgevollmacht rechtsgültig und wie lange besteht sie?
Eine Vorsorgevollmacht wird in der Regel dann rechtsgültig, wenn sie entsprechend den gesetzlichen Anforderungen des jeweiligen Landes oder der jeweiligen Region ordnungsgemäß erstellt, unterzeichnet und gegebenenfalls notariell beglaubigt wurde.
Die Dauer der Gültigkeit einer Vorsorgevollmacht ist nicht grundsätzlich festgelegt. Sie kann so lange gelten, wie der Vollmachtgeber lebt und die Vollmacht nicht widerruft. Es ist ratsam, im Dokument selbst oder in einem begleitenden Testament klare Angaben darüber zu machen, unter welchen Umständen die Vollmacht endet. Dies könnten beispielsweise der Tod des Vollmachtgebers, der Widerruf der Vollmacht durch den Vollmachtgeber oder andere spezifische Bedingungen sein.
Es ist wichtig zu beachten, dass eine solche Vollmacht keine Gültigkeit hat, wenn der Vollmachtgeber aufgrund von Geschäftsunfähigkeit, beispielsweise aufgrund von Demenz oder geistiger Krankheit, nicht mehr in der Lage ist, die Tragweite der Vollmacht zu verstehen und die Folgen seiner Entscheidungen zu überblicken. Daher ist es ratsam, eine Vorsorgevollmacht frühzeitig zu erstellen, solange der Vollmachtgeber geistig und körperlich dazu in der Lage ist.
Vorsorgevollmacht zum Herunterladen
Weitere Informationen und Formulare zur Vorsorgevollmacht sowie zur Betreuungs- und Patientenverfügung bietet auch das Bundesministerium derJustiz (BMJ).
Von besonderem Interesse ist in diesem Zusammenhang auch das Formular zum Herunterladen.
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