Verstirbt ein geliebter Mensch, so möchte man ihm einen würdevollen Abschied ermöglichen. Dafür muss eine Bestattung geplant werden. Die Kosten für die Bestattung sind dabei oft höher als im Vorfeld angenommen.
Im Internet werden Sie unzählige Preise und Angebote finden, darauf sollten Sie sich allerdings nicht verlassen. Gerne können Sie jederzeit mit uns in Kontakt treten, dann machen wir Ihnen gerne ein unverbindliches und individuelles Angebot. Gemeinsam reden wir über die Planung, Ihre Vorstellungen und Wünsche.
Die Beerdigungskosten gliedern sich im Wesentlichen in drei Teilbereiche:
- Kosten für den Bestatter,
- Gebühren für den Friedhof und
- sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Beerdigung.
Beerdigungskosten, die Kosten für den Bestatter
Bei einem Todesfall ist ein Bestatter Ihr Ansprechpartner, er wird Ihnen bei allen Angelegenheiten und bei allen Fragen zur Seite stehen und Sie bestmöglich unterstützen. Er berät Sie in Bezug auf die möglichen Bestattungsarten und organisiert die Abschiednahme in allen Einzelheiten. Zu den Dienstleistungen des Bestattungsunternehmens gehören verschiedene Aspekte. Unter anderem die Überführung des Leichnams ins Bestattungsunternehmen und später zum Friedhof sowie die hygienische Versorgung des Verstorbenen. Des Weiteren das Anlegen der Totenbekleidung und die Aufbewahrung, die Organisation und Durchführung der Trauerfeier und der Beisetzung sowie die Erledigung von Formalitäten bei Ämtern und Behörden. Wie Sie sehen, sind die Aufgaben eines Bestatters vielseitig.
Die Kosten für den Bestatter unterscheiden sich dabei von Unternehmen zu Unternehmen und von Region zu Region. Diese Unterschiede können dabei erheblich sein. Bestattungsunternehmen sind nicht an festgelegte Preise gebunden, sondern völlig frei in ihrer Preisgestaltung. Vor diesem Hintergrund empfiehlt sich nicht nur ein Vergleich der Preise, sondern auch der angebotenen Leistungen und des Renommees von Bestattungsunternehmen. So können Sie den für sie passendsten Bestatter ausfindig machen.
Neben den Kosten für die vom Bestatter erbrachten Dienstleistungen fallen bei einer Beerdigung zusätzlich Kosten für den Sarg und die Urne an. Ein Sarg ist in Deutschland tatsächlich bei jeder Bestattungsart erforderlich. Unabhängig davon, ob es sich um eine Erd- oder eine Feuerbestattung handelt. Die Kosten für einen Sarg variieren dabei je nach Bestattungsart und Material. Ein einfacher Kremationssarg kostet für gewöhnlich etwa 500 Euro. Die Kosten für den Sarg für die Erdbestattung sind im Wesentlichen abhängig von dessen Material. Ein hochwertiger Sarg aus Edelholz kann dabei gerne mal 3.000 Euro kosten. Die für eine Feuerbestattung zusätzlich erforderliche Urne kostet in der Regel zwischen 100 und 500 Euro.
Gebühren für den Friedhof
Die Friedhofsgebühren machen einen weiteren Teil der Beerdigungskosten aus. Sie setzen sich zum einen aus den Beisetzungsgebühren und zum anderen aus den Grabkosten zusammen. Die Beisetzungsgebühren fallen hierbei für die Bereitstellung der letzten Ruhestätte an. Die Grabkosten werden für die Nutzung der Grabstätte erhoben. Je nach Ort, Friedhof und Art des Grabes unterscheiden sich die Friedhofsgebühren zum Teil stark. Die teuerste Form der Grabstätte ist hierbei das Wahlgrab. Auf manchen Friedhöfen fallen dafür Friedhofsgebühren in Höhe von 4.000 Euro und mehr an. Darüber hinaus verlangen die meisten Friedhöfe zusätzliche Gebühren für die Nutzung der Trauerhalle.
Sonstige Kosten
Neben den Kosten für das Bestattungsunternehmen und den Friedhof fallen bei der Beerdigung noch Kosten für verschiedene Fremdleistungen an, die von den Angehörigen oftmals gewünscht werden. Dazu zählen Kosten für Kränze, einen Trauerredner, Musiker, Traueranzeigen und den Leichenschmaus. Die Kosten dieser Fremdleistungen sind weitestgehend abhängig von deren Umfang und Qualität, dabei kommt es also auf Ihre individuellen Wünsche an.
Wer trägt die Beerdigungskosten?
Die Beerdigungskosten werden von den nächsten Angehörigen des Verstorbenen getragen. Nicht alle Menschen sind jedoch finanziell in der Lage, die Kosten für die Bestattung eines Verstorbenen in vollem Umfang zu tragen. Hinterbliebene mit einem geringen Einkommen können in Deutschland eine Übernahme der Bestattungskosten beim Sozialamt beantragen.
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