Wenn eine Person verstirbt, so findet immer eine anschließende Leichenschau statt. Bei dieser wird der Tod offiziell bestätigt, außerdem wird hier die Todesursache bestimmt.
Bei jedem Leichnam wird mindestens eine Leichenschau durchgeführt, gegebenenfalls findet aber noch eine zweite oder sogar dritte statt.
Die erste Leichenschau
Hierbei handelt es sich um eine Untersuchung des Leichnams, die ohne Ausnahme bei jedem Todesfall durchgeführt wird. Die Durchführung erfolgt an dem Ort, an dem die Person verstorben ist.
Verschiedene Bundesländer haben dahingehend verschiedene Regelungen, diese sind im jeweiligen Bestattungsgesetz niedergeschrieben und können dort nachgelesen werden.
Durchgeführt wird die erste Untersuchung von einem Arzt, dies kann beispielsweise der Hausarzt sein. Nachdem dieser die Todesursache sowie den genauen Todeszeitpunkt festgelegt hat, stellt er einen Totenschein aus.
Sollte ein Todesfall eintreten zu einem Zeitpunkt, an dem Sie keine Möglichkeit haben Ihren Hausarzt zu kontaktieren, so können Sie jederzeit die 116117 kontaktieren. Hier erreichen Sie den Bereitschaftsdienst, dieser ist ebenfalls dazu berechtigt eine Leichenschau durchzuführen.
Sollte die Untersuchung von einem Notarzt durchgeführt werden, so wird dieser Ihnen nur einen vorläufigen Totenschein ausstellen.
Der Ablauf der ersten Leichenschau
Nach dem Eintreffen des von Ihnen kontaktierten Arztes wird dieser die Leichenschau durchführen. Hierzu wird er den Toten untersuchen und nach den typischen Todeszeichen suchen, zu diesen gehören beispielsweise Totenflecken oder auch die Totenstarre. Sollten Reanimationsmaßnahmen über 30 Minuten erfolglos durchgeführt worden sein, so gilt dies auch als Todeszeichen.
Der Arzt wird seine Ergebnisse in den Totenschein eintragen und Ihnen diesen dann übergeben. Der Leichnam kann nun von einem Bestatter abgeholt werden. Sollte bei der Untersuchung jedoch der Verdacht aufgekommen sein, dass eine unnatürliche Todesart vorliegt, so muss die Polizei sowie die Staatsanwaltschaft kontaktiert werden.
Die zweite Leichenschau
Eine weitere Leichenschau ist nicht immer nötig. Diese Untersuchung wird dann durchgeführt, wenn eine Einäscherung stattfinden soll. Oftmals wird diese Art der Untersuchung daher auch Krematoriumsleichenschau genannt.
In allen Bundesländern (außer Bayern, das diese aber nun auch einführt) ist diese Leichenschau Pflicht, wenn eine Kremierung erfolgen soll. Dies ist ebenfalls in den einzelnen Bestattungsgesetzen niedergeschrieben. Nötig ist diese weitere Untersuchung, da eine solche nach der Einäscherung natürlich mehr möglich ist. Daher soll auf diesem Wege die Todesursache nochmals bestätigt werden.
Die Untersuchung führt ein Arzt des Gesundheitsamtes, der Rechtsmedizin oder der Pathologie durch. Im besten Fall bestätigt dieser Arzt die Ergebnisse der ersten Untersuchung. Falls dies nicht der Fall ist, so muss dem genauer nachgegangen werden und die Kremierung kann zunächst nicht erfolgen.
Die Obduktion bzw. Autopsie
Die innere Leichenschau oder dritte Leichenschau ist auch unter dem Begriff der Obduktion bzw. Autopsie bekannt. Diese erfolgt ausschließlich auf Anforderung von Polizei oder Staatsanwaltschaft. Angefordert wird sie, wenn der Verdacht auf einen unnatürlichen Tod besteht.
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