Die Einäscherung ist die Bestattungsart, die heute am häufigsten gewählt wird. Grund dafür ist vor allem, dass daraufhin viele verschiedene Beisetzungsarten möglich sind. Neben der klassischen Urnenbestattung gibt es beispielsweise ebenfalls die Möglichkeit für eine Baumbestattung oder eine Seebestattung.
Der Prozess der Einäscherung wird häufig auch Feuerbestattung oder Kremierung genannt und erfolgt immer in einem Krematorium.
Ablauf einer Einäscherung
Eine Einäscherung läuft immer gleich ab, der Unterschied liegt jedoch darin, ob eine Abschiednahme vor der Kremierung gewünscht ist oder nicht. Wenn die Angehörigen dies wünschen, dann wird der Verstorbene vom Bestatter aufgebahrt und eine würdevolle Verabschiedung kann erfolgen.
Wenn der Verstorbene an das Krematorium überführt wurde, wird der Sarg zunächst gekennzeichnet. Dies erfolgt, damit zu einem späteren Zeitpunkt keine Verwechslung erfolgt. Bevor es dann zu schließlich zur Einäscherung kommt, wird der Sarg mit einem feuerfesten Stein versehen, dieser erhält die gleiche Kennzeichnung wie der Sarg.
Ist die Einäscherung abgeschlossen, so kann die Asche des Leichnams in eine Aschekapsel gefüllt werden. Ein Siegel auf der Aschekapsel enthält die Angaben des Verstorbenen, also den Namen, die Nummer der Einäscherung sowie das Geburts-, Todes- und Kremationsdatum.
Anschließend kann die Urne dem Bestatter übergeben werden, dieser verwahrt diese dann bis zur Trauerfeier bzw. bis zur Beisetzung und sorgt dafür, dass die Urne zum Friedhof oder Beisetzungsort gelangt.
Der Prozess einer Kremierung in einem Krematorium
Innerhalb eines Kremationsofen herrschen während der Kremierung Temperaturen von bis zu 1200 Grad. Bei dieser Temperatur kann sichergestellt werden, dass alle brennbaren Stoffe auch wirklich verbrennen und nur Asche sowie gegebenenfalls Implantate übrig bleiben.
Der gesamte Prozess der Einäscherung dauert 50 bis 90 Minuten, dies richtet sich danach, wie groß und schwer der Leichnam war.
Wenn die Angehörigen dies wünschen, können vor der Kremierung bestimmte Grabbeigaben zum Leichnam gegeben werden. Oftmals sind dies Fotos oder Zeichnungen. Sie werden dann Teil der Asche des Verstorbenen und werden am Ende mit in die Urne gefüllt.
Voraussetzungen für die Einäscherung
- Zwischen Zeitpunkt des Todes und Kremierung müssen mindestens 48 Stunden liegen.
- Eine eindeutige Identifizierung muss stattgefunden haben.
- Ein Nachweis über den Eintrag im Sterbebuch des Standesamtes muss erbracht werden.
- Schriftliche Willenserklärung des Verstorbenen oder eines Angehörigen, die bestätigt, dass eine Einäscherung gewünscht ist.
- Eine zweite Leichenschau muss erfolgt sein und die Erkenntnisse der ersten Leichenschau bestätigen.
– –
Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Rufen Sie uns einfach an: 03571 / 6067242, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular.