Bestattungsverfügung

Eine Verfügung sorgt für Sicherheit

In den wenigsten Familien wird über die eigenen Wünsche hinsichtlich der Bestattung gesprochen. Wer seine Wünsche schriftlich festhält, ist in der Hoffnung, dass seine Angehörigen und Erben dies respektieren und befolgen. Dies testamentarisch festzulegen ist jedoch problematisch, denn die Bestattung wird nicht zwingend von den Erben organisiert und ein Testament wird zuweilen erst nach einer Beerdigung geöffnet.

Deshalb ist es ratsam, eine Bestattungsverfügung zu erstellen. Diese kann neben Angaben zur Art der Bestattung (Erd- oder Feuerbestattung), zur Beisetzungsform, zum Ablauf der Trauerfeier auch Regelungen zur Gestaltung des Grabsteins enthalten. Auch Angaben zur Finanzierung oder zur Bevollmächtigung von Personen können darin enthalten sein.

Enrico Pech

Enrico Pech

Telefon 035726 – 50230
E-Mail enrico.pech@bonitz-pech.de

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