Warum bringen wir heute das Thema Vorsorgevollmacht? Ganz einfach: Eine Vorsorgevollmacht ist die Antwort auf die Frage: „Wer entscheidet für mich, wenn ich es nicht mehr kann?“
Denn wer sich wünscht, dass eine vertraute Person im Ernstfall wichtige Entscheidungen für einen selbst treffen darf, für den ist das ein wichtiges Thema. Zum Beispiel beim Eintreten einer Geschäftsunfähigkeit oder einer grundsätzlichen Einwilligungsunfähigkeit. Das will sich niemand vorstellen – passieren kann es trotzdem…
Der große Vorteil dieser Form einer Vollmacht ist, dass sie Vorrang vor einer gerichtlich angeordneten Bestellung eines Betreuers hat. Sie können stattdessen eine Person Ihrer Wahl dazu bevollmächtigen, sich in Ihrem Sinne um wichtige Angelegenheiten zu kümmern.
Falls Sie einmal nicht mehr dazu in der Lage sein sollten.
Was regelt eine Vorsorgevollmacht?
Den Umfang bestimmen Sie selbst. Sie können eine allgemeine Vertretungsbefugnis für alle Angelegenheiten erteilen oder nur Teilbereiche regeln, die Ihnen wichtig sind.
Grundsätzlich können folgende Rechtsangelegenheiten geregelt werden:
- Vermögensangelegenheiten
- Vertragsabschlüsse und Kündigungen
- Vertretung (gerichtlich und außergerichtlich)
- Angelegenheiten des Erbrechts
- Personen- und Gesundheitsfürsorge
- Aufenthalt und Unterbringung
Wer kann bevollmächtigt werden?
Da es sich bei den mit einer Vorsorgevollmacht erteilten Befugnissen um tiefe Eingriffe in die persönliche Freiheit handelt, bevorzugen viele Menschen eine bevollmächtigte Person, der sie volles Vertrauen schenken. Enge Familienangehörige wie Ehepartner und die eigenen Kinder (ab Volljährigkeit) kommen dafür in den meisten Fällen infrage.
Ein Verwandtschaftsverhältnis ist für die Ausstellung einer Vollmacht jedoch nicht notwendig. Ratsam ist, dass die bevollmächtigte Person auch in der Lage ist, sich auch um Ihre Angelegenheiten zu kümmern. Sich bestenfalls in der Nähe zu Ihrem Wohnort befindet. Und selbstredend muss die betreffende Person auch einverstanden ist.
Es darf sich weiterhin um mehrere Personen handeln, denen entweder ein je individuelles Einzelvertretungsrecht eingeräumt wird oder die nur zusammen Entscheidungen treffen dürfen.
Wann ist eine Vorsorgevollmacht rechtsgültig und wie lange besteht sie?
Grundsätzlich besteht für eine Vorsorgevollmacht das Prinzip der Formfreiheit. Da sie jedoch im Ernstfall nachgewiesen werden muss, sollte sie schriftlich ausgearbeitet sein. Alle Vertragspartner müssen unterschreiben. Eine notarielle Beglaubigung und Beurkundung hilft. Denn nur so ist Rechtsgültigkeit gegenüber allen Institutionen und Organisationen wie Ämtern, Behörden und Gerichten gesichert.
Eine Vorsorgevollmacht erlischt im Regelfall mit dem Tod des Vollmachtgebers, sofern dieser sie nicht vorzeitig widerrufen hat. Sie kann allerdings auch über den Tod hinaus ausgestellt werden. Das ist dann sinnvoll, wenn die bevollmächtigte Person sich nach dem Todesfall ohne weiteren Zeitverlust um den Nachlass kümmern soll. Normalerweise muss sonst zunächst auf die Eröffnung des Testaments und die Bewilligung eines Erbscheins durch das Nachlassgericht gewartet werden.
Vorsorgevollmacht zum Herunterladen
Weitere Informationen und Formulare zur Vorsorgevollmacht sowie zur Betreuungs- und Patientenverfügung bietet auch das Bundesministerium derJustiz (BMJ).
Von besonderem Interesse ist in diesem Zusammenhang auch das Formular zum Herunterladen.