Im Todesfall eines nahen Angehörigen gibt es plötzlich viel zu erledigen und zu entscheiden. Schnell stellt sich die Frage: Todesfall – was tun? Was muss ich tun – was erledigt wer und wann?
Plötzlich gibt es viele, viele Fragen:
- Was muss ich beachten?
- Wen muss ich informieren?
- Welche Dokumente brauche ich?
- Wer muss den Bestatter beauftragen?
- Wir hoch sind die Kosten und wer trägt sie?
- etc. pp.
Das Erledigen von organisatorischen Angelegenheiten scheint dabei zunächst eine kaum zu bewältigende Aufgabe darzustellen. Doch können genau diese Dinge in den ersten Tagen dabei helfen mit der neuen und schmerzhaften Situation umzugehen.
Wichtigstes zuerst: Sie haben Zeit!
Entgegen der landläufigen Meinung gibt es keinen Grund, vorschnell Entscheidungen zu treffen und sich zusätzlichem Stress auszuliefern. Lassen Sie sich Zeit, nehmen Sie sich Zeit, diese außergewöhnliche Situation zu meistern. Rufen Sie die Familie an – und sofern möglich sogar zusammen.
Den Moment, in dem ein geliebter Mensch gerade erst gestorben ist, werden Sie nie mehr vergessen. Dieser Moment ist wichtig für ihre eigene Trauerbewältigung. Das betrifft selbstredend auch andere Familienmitglieder und vielleicht sogar enge Freunde.
Hierfür steht ein zeitlicher Rahmen von maximal 36 Stunden zur Verfügung, es bleibt somit genügend Zeit, um sich in aller Ruhe vom Verstorbenen zu verabschieden.
Rufen Sie uns an. Dann können wir gerne erste Fragen beantworten, die Abholung Ihres Verstorbenen besprechen und wann wir uns zusammensetzen, um die vor uns liegenden Aufgaben zu besprechen.
Die ersten Schritte
Ein erster wichtiger Schritt ist, dass ein Arzt den Tod offiziell feststellen und bestätigen muss. Bei der sogenannten ärztlichen Leichenschau werden alle wichtigen Informationen, wie zum Beispiel Todeszeitpunkt, -ursache und Ort des Todes im Totenschein, dokumentiert.

In der Regel geschieht dies durch den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung.
Tritt der Tod in einer medizinischen oder Pflegeeinrichtung ein, wird der Arzt durch die Pflegeeinrichtung informiert. Bei einem Todesfall durch einen Unfall im öffentlichen Raum wird der Notarzt verständigt.
Erst nachdem der Arzt den Totenscheins ausgestellt hat, kann die/der Verstorbene abgeholt werden.
Zusammenstellen wichtiger Dokumente
Für das Erstellen der Sterbeurkunde (wird für Versicherungsunternehmen, Nachlassgericht, Friedhof etc. benötigt) sind folgende Unterlagen im Original erforderlich:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- gegebenenfalls Sterbeurkunde eines Ehepartners
- gegebenenfalls Scheidungsurteil
- Ausweisdokument
Weiterhin benötigen wir:
- Bestattungsverfügung/Bestattungsvorsorgevertrag (sofern vorhanden)
- Bescheide des Rentenversicherungsträgers
- Krankenkassenkarte
- Testament (sofern vorhanden)
- gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis
- sämtliche vorhandenen Versicherungsverträge
Sollten Ihnen nicht alle Dokumente vorliegen, dann ist das auch kein Problem. Gerne helfen wir Ihnen bei der Beschaffung.
Beratungsgespräch
In einem ausführlichen Beratungsgespräch beantworten wir Ihnen dann alle offenen Fragen, besprechen gemeinsam die nächsten Schritte, koodinieren eine Abschiednahme, planen die Trauerfeier, klären alle anstehenden Formalitäten und die anschließende Beisetzung.

Weitere Dienstleistungen
Selbstredend gestalten wir für Sie auch die Traueranzeige und Erinnerungsbilder und legen auf Wunsch auch eine Gedenkseite für Ihren Verstorbenen an. Auch Videoaufzeichnungen von Trauerfeiern sind keine Seltenheit mehr.

In der Zeit nach der Beerdigung werden nach und nach laufende Zahlungen und Verträge (beispielsweise Miete, Strom, Telefon) gekündigt. Der Verstorbene wird bei den verschiedenen Ämtern und Versicherungen abgemeldet (Krankenkasse, Rentenversicherung und ähnliche). Die Wohnung wird aufgelöst und die Testamentseröffnung beim Nachlassgericht beantragt.
– –
Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Rufen Sie uns einfach an: 03571 / 6067242, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular.