Bestattung Bestattungskultur Trauerfeier Trauerkultur

Sterbefall

Beerdigungskosten

Der Sterbefall eines geliebten Menschen ist für viele Menschen schon schwer genug. Umso schlimmer, dass in den ersten Stunden und Tagen nach dem Verlust auch noch zahlreiche Verpflichtungen anstehen. Doch was genau muss jetzt eigentlich erledigt werden?

Der Tod eines Menschen

Tritt ein Sterbefall ein, so ist unverzüglich ein Arzt zu informieren. Er wird im Rahmen der Leichenschau die den Totenschein ausfüllen. Steht der Tod der Person zweifelsfrei fest, so gilt es zunächst, seine engsten Angehörigen zu kontaktieren – dazu gehören insbesondere die Eltern, der Ehepartner, die Geschwister und die Kinder. Ein Bestattungsunternehmen wird nun engagiert, um den Verstorbenen abzuholen und ihn für die zu einem späteren Zeitpunkt stattfindende Beisetzung vorzubereiten. Ebenso müssen womöglich Haustiere versorgt oder vorübergehend in Pflege gegeben werden. 

Der Sonderurlaub beim Sterbefall

Handelt es sich bei dem Toten um einen Verwandten ersten Grades – gemeint sind Eltern, Kinder und Ehepartner –, so steht dem Hinterbliebenen ein Sonderurlaub zu. Dieser soll es ihm ermöglichen, einerseits die Trauer zu verarbeiten, andererseits den nun anstehenden Verpflichtungen nachzukommen. Die gesetzliche Grundlage für diese zeitweise Freistellung ist in § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches verankert. Üblicherweise werden dabei zwei Urlaubstage genehmigt. Abweichende Regelungen können sich aus dem Tarifvertrag oder aus der Absprache mit dem Vorgesetzten ergeben.

Das weitere Vorgehen wird geplant

In den ersten Stunden und Tagen nach dem Tod eines Angehörigen müssen viele Formalitäten erledigt werden. Der traurige Umstand ist vor allem den zuständigen Behörden, dem Arbeitgeber, der Krankenkasse sowie dem Pfarramt mitzuteilen. Auch bestehende Verträge und Versicherungen können nun gekündigt werden – das ist ratsam, um weitere Abbuchungen vom Konto zu verhindern. Gleichfalls ist es sinnvoll, eine Gedenkseite und eine Traueranzeige in der Zeitung aufzugeben, um auch Freunde, Kollegen und sonstige Wegbegleiter des Verstorbenen zu informieren.

Das Vorbereiten der Bestattung

Die nunmehr anstehenden Planungen werden sich aber vornehmlich auf die Beerdigung fokussieren. Welches Bestattungsinstitut wird dafür ausgewählt, soll anschließend ein Treffen in einer Gaststätte stattfinden, welche Gäste werden eingeladen? Fragen, die es vorab zu klären gilt. Auch die Trauerrede sowie die Auswahl eines Sarges oder einer Urne erfolgen zeitnah. Vor der Zeremonie muss zudem eine Grabstelle bestimmt und gegebenenfalls ein Krematorium kontaktiert werden. Die Entscheidung für Blumengebinde und Kränze sowie die dazugehörigen Aufdrucke wird gleichfalls sorgsam gefällt.

Die Eröffnung des Testaments

Innerhalb der ersten Wochen nach dem Tod einer Person muss deren Nachlass geregelt werden. Üblicherweise erfolgt das im Rahmen einer Testamentseröffnung. Dieser Termin findet bei einem Notar statt, kann aber ebenso in die Wohnung der Hinterbliebenen verlegt werden. Liegt ein solcher letzter Wille nicht vor, sind die vorhandenen Vermögenswerte durch das Nachlassgericht zu bestimmen – ein Vorgang, der viel Zeit in Anspruch nehmen kann. Hier erfolgt zudem die Zuteilung der Hinterlassenschaften an die Angehörigen auf Grundlage der geltenden Gesetze. 

Erledigungen im Sterbefall

Hat sich die erste Trauer gelegt, kann die Wohnung des Verstorbenen ausgeräumt werden – vielfach ist das für die Hinterbliebenen noch einmal eine besonders schwere und emotionale Stunde. Nunmehr werden auch die laufenden Kosten des Unterhalts gekündigt, zu denen die Miete sowie Strom- und Wasserkosten gehören. Abschließend erfolgt die Gestaltung des Grabes, für das ein Stein, die Einfassung und die Bedeckung gewählt werden – die der Begräbnisstätte über Jahre hinweg eine würdevolle und persönliche Note verleihen.

– –
Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter. 
Rufen Sie uns einfach an: 03571 / 6067242, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert