Der Verlust eines Angehörigen oder Freundes stellt für viele Menschen eine starke emotionale Belastung dar. Neben der mit einem Todesfall verbundenen Trauer und Verzweiflung muss sich die Familie auch um die Beerdigung des Verstorbenen kümmern. Unter den Beerdigungskosten wird die Summe aller Ausgaben verstanden, die in Folge eines Todesfalls im Zusammenhang mit der Bestattung anfallen.
Die Beerdigungskosten gliedern sich im Wesentlichen in drei Teilbereiche:
- Die Kosten für den Bestatter,
- die Gebühren für den Friedhof und
- sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Beerdigung.
Der folgende Beitrag geht im Detail auf die einzelnen Kostenbereiche ein und erklärt, mit welchen Kosten im Einzelnen für eine Beerdigung zu rechnen ist.
Kosten für den Bestatter
Der Bestatter ist bei einem Todesfall der zentrale Ansprechpartner in allen Fragen rund um die Beerdigung. Er berät die Angehörigen des Verstorbenen in Bezug auf die möglichen Bestattungsarten und organisiert die Abschiednahme in allen Einzelheiten. Zu den Dienstleistungen des Bestattungsunternehmens gehören unter anderem die Überführung des Leichnams ins Bestattungsunternehmen und später zum Friedhof, die hygienische Versorgung des Verstorbenen, das Anlegen der Totenbekleidung und die Aufbewahrung, die Organisation und Durchführung der Trauerfeier und der Beisetzung sowie die Erledigung von Formalitäten bei Ämtern und Behörden.
Die Kosten für den Bestatter unterscheiden sich von Unternehmen zu Unternehmen und von Region zu Region teils erheblich. Bestattungsunternehmen sind nicht an festgelegte Preise gebunden, sondern völlig frei in ihrer Preisgestaltung. Vor diesem Hintergrund empfiehlt sich den Angehörigen nicht nur ein Vergleich der Preise, sondern auch der angebotenen Leistungen und des Renommees von Bestattungsunternehmen.
Neben den Kosten für die vom Bestatter erbrachten Dienstleistungen fallen bei einer Beerdigung zusätzlich Kosten für den Sarg und die Urne an. Ein Sarg ist in Deutschland bei jeder Bestattungsart erforderlich, unabhängig davon, ob es sich um eine Erd- oder eine Feuerbestattung handelt. Die Kosten für einen Sarg variieren je nach Bestattungsart und Material. Ein einfacher Kremationssarg kostet für gewöhnlich etwa 500 Euro. Die Kosten für den Sarg für die Erdbestattung sind im Wesentlich abhängig von dessen Material. Ein hochwertiger Sarg aus Edelholz kann mit bis zu 3.000 Euro zu Buche schlagen. Die für eine Feuerbestattung zusätzlich erforderliche Urne kostet in der Regel zwischen 100 und 500 Euro.
Gebühren für den Friedhof
Die Friedhofsgebühren machen ebenso einen wesentlichen Teil der gesamten Beerdigungskosten aus. Sie setzen sich aus den Beisetzungsgebühren und den Grabkosten zusammen. Die Beisetzungsgebühren fallen für die Bereitstellung der letzten Ruhestätte an, die Grabkosten werden für die Nutzung der Grabstätte erhoben. Je nach Ort, Friedhof und Art des Grabes unterscheiden sich die Friedhofsgebühren zum Teil massiv. Die teuerste Form der Grabstätte ist das Wahlgrab. Auf manchen Friedhöfen fallen dafür Friedhofsgebühren in Höhe von 4.000 Euro und mehr an. Darüber hinaus verlangen die meisten Friedhöfe zusätzliche Gebühren für eine etwaige Nutzung der Trauerhalle.
Sonstige Kosten
Neben den Kosten für das Bestattungsunternehmen und den Friedhof fallen bei der Beerdigung noch Kosten für diverse Fremdleistungen an, die von den Angehörigen oftmals gewünscht werden. Dazu zählen Kosten für Kränze, einen Trauerredner, Musiker, Traueranzeigen und den Leichenschmaus. Die Kosten dieser Fremdleistungen sind weitestgehend abhängig von deren Umfang und Qualität.
Wer trägt die Beerdigungskosten?
Die Beerdigungskosten werden von den nächsten Angehörigen des Verstorbenen getragen. Nicht alle Menschen sind jedoch finanziell in der Lage, die Kosten für die Bestattung eines Verstorbenen in vollem Umfang zu tragen. Hinterbliebene mit einem geringen Einkommen können in Deutschland eine Übernahme der Bestattungskosten beim Sozialamt beantragen.